Wem aus irgendwelchen Gründen die jeweils minimale Lösung des Gesamtproblems , nicht gefällt, der kann einen anderen Weg einschlagen, den wir ,,Teilminimalisierung`` nennen wollen.
Hierzu hat man sich mit Hilfe eines syllogistischen Lösungspaares einen Beweis herzustellen und dann bei jedem Beweisschritt die Minimallösung einzuführen; z.B. im Falle ao mit der ersten syllogistischen Lösung (siehe Abschnitt 5) , , :
Der Beweis
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geht über in
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Als Lösung ergibt sich hier , im Gegensatz zur (Gesamt-)Minimallösung . Sinngemäße Anwendung dieses Verfahrens auf die übrigen Fälle liefert eine Vielzahl von ,,teilweise`` minimalen Lösungen.
Gibt man die Einschränkung auf, daß die als Lösungen auftretenden positiven oder negativen Subsumtionen bzw. weder in x noch in y Beziehungszeichen, also oder , enthalten dürfen, so besitzt jedes Rückschlußproblem , die (triviale) Lösung: wegen der Gültigkeit der BL- Abtrennungsregel. In dem Kalkül der ,,gemischten Begriffslogik``22 BL läßt sich diese Lösung auch als minimal erweisen, weil hier unter bestimmten Bedingungen gilt.
Die Lösung ist in BL mit den schon bekannten Minimallösungen jeweils äquivalent relativ zu , d.h. es gilt:
, und , ; z.B. im Falle aa:
, sowie
, ;
wie überhaupt zwei verschiedene minimale Lösungen relativ zu stets äquivalent sind23.
Wollte man das Rückschlußproblem in der (vollen) Urteilslogik, etwa im Kalkül BL studieren, so wäre es sinnvoll, beliebige Ausdrücke, etwa auch solche der Gestalt , etc. zuzulassen24.