Wem aus irgendwelchen Gründen die jeweils minimale Lösung des Gesamtproblems
,
nicht gefällt, der kann einen anderen Weg
einschlagen, den wir ,,Teilminimalisierung`` nennen wollen.
Hierzu hat man sich mit Hilfe eines syllogistischen Lösungspaares einen Beweis
herzustellen und dann bei jedem Beweisschritt die Minimallösung einzuführen;
z.B. im Falle ao mit der ersten syllogistischen Lösung (siehe
Abschnitt 5) ,
,
:
Der Beweis
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geht über in
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Als Lösung ergibt sich hier ,
im Gegensatz zur (Gesamt-)Minimallösung
.
Sinngemäße Anwendung dieses Verfahrens auf die
übrigen Fälle liefert eine Vielzahl von ,,teilweise`` minimalen Lösungen.
Gibt man die Einschränkung auf, daß die als Lösungen auftretenden positiven
oder negativen Subsumtionen bzw.
weder in x
noch in y Beziehungszeichen, also
oder
,
enthalten dürfen, so
besitzt jedes Rückschlußproblem
,
die (triviale)
Lösung:
wegen der Gültigkeit der BL
-
Abtrennungsregel. In dem Kalkül der ,,gemischten Begriffslogik``22 BL
läßt sich diese Lösung auch
als minimal erweisen, weil hier unter bestimmten Bedingungen
gilt.
Die Lösung ist in BL
mit den schon
bekannten Minimallösungen jeweils äquivalent relativ zu
,
d.h. es gilt:
,
und
,
;
z.B. im Falle aa:
,
sowie
,
;
wie überhaupt zwei verschiedene minimale Lösungen relativ zu
stets
äquivalent sind23.
Wollte man das Rückschlußproblem in der (vollen) Urteilslogik, etwa im
Kalkül BL
studieren, so wäre es sinnvoll, beliebige
Ausdrücke, etwa auch solche der Gestalt
,
etc. zuzulassen24.