Es ist üblich, die nicht existierenden Zellen im Diagramm zu streichen, zu schraffieren. Dann sehen die vier verschiedenen Halbordnungsvarianten wie folgt aus:
Von einer Streichung können auch mehrere Zellen betroffen sein. Es gelte z.B. und . Aus diesen Vorgaben ist insbesondere ablesbar.
So nebenbei ist damit auch (H3), eines der Axiome der Halbordnungsstrukturdefinition bewiesen. Gilt und , so existieren die Zellen und nicht, sind also schraffiert, somit existiert nichts von außerhalb von und nichts von außerhalb von . Es ist also .
Daher ist (H2) bewiesen. Der Schnitt von mit ergibt wiederum , es gilt daher gemäß Übersetzung . Nach Definition ist das gleichbedeutend mit (H1). Der Schnitt von mit läßt sich kaum richtig im Venn-Diagramm darstellen, würde er doch verlangen, zwei verschiedene Regionen im Diagramm zu haben, die repräsentieren sollen, was aber die Definition nicht erlaubt.
In Satz 2.38 war zu sehen, daß die beiden Seiten der beiden Distributivgesetze die gleichen Zellen im Venn-Diagramm betreffen. Betrachtet man nun die in (H4) aufgeführten Halbordnungen, so müssen durch diese keine Zellen gestrichen werden, denn keine Zelle ist links und nicht rechts.