Es ist üblich, die nicht existierenden Zellen im Diagramm zu streichen, zu schraffieren. Dann sehen die vier verschiedenen Halbordnungsvarianten wie folgt aus:
Von einer Streichung können auch mehrere Zellen betroffen sein. Es gelte z.B.
und
.
Aus diesen Vorgaben ist insbesondere
ablesbar.
So nebenbei ist damit auch (H3), eines der Axiome der
Halbordnungsstrukturdefinition bewiesen. Gilt
und
,
so existieren die Zellen
und
nicht, sind also schraffiert, somit existiert nichts von
außerhalb von
und nichts von
außerhalb von
.
Es ist also
.
Daher ist (H2) bewiesen. Der Schnitt von
mit
ergibt wiederum
,
es
gilt daher gemäß Übersetzung
.
Nach Definition ist das
gleichbedeutend mit
(H1). Der Schnitt von
mit
läßt
sich kaum richtig im Venn-Diagramm darstellen, würde er doch verlangen, zwei
verschiedene Regionen im Diagramm zu haben, die
repräsentieren sollen, was
aber die Definition nicht erlaubt.
In Satz 2.38 war zu sehen, daß die beiden Seiten der beiden Distributivgesetze die gleichen Zellen im Venn-Diagramm betreffen. Betrachtet man nun die in (H4) aufgeführten Halbordnungen, so müssen durch diese keine Zellen gestrichen werden, denn keine Zelle ist links und nicht rechts.