Die folgende Übersicht (Abb. 2) zeigt noch einmal einige Unterschiede zwischen urteils- und begriffslogischem Aufbau. Bei ersterem besteht der Übergang Urteil - Begriff in einer Erweiterung der Aussagen- zur Prädikatenlogik durch Hinzufügen der Quantoren und entsprechender Axiome. Bei letzterem bewirkt Hinzufügen des Urteilsprinzips den umgekehrten Übergang Begriff - Urteil.
Des weiteren hat man in den heute üblichen Urteilslogiken von Anfang an mehrere Sorten von ,,Dingen``, während es begriffslogisch nur eine Sorte gibt, nämlich Begriffe, die dann im Spezialfall außer den allgemeinen noch besondere Gesetze befolgen.